Aktuelles
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Kosten
Unsere Inkassotätigkeiten sind für unsere Mandanten im Erfolgsfalle gebührenneutral, da wir die entstehenden Kosten bei dem Frachtenschuldner als Verzugsschaden einziehen können.
In den meisten Fällen werden unsere Mandanten daher mit den anfallenden Rechtsanwaltsgebühren und weiteren Kosten wirtschaftlich überhaupt nicht belastet.
Dies gilt sowohl für unsere außergerichtliche Tätigkeit als auch für die etwaige Vertretung vor Gericht in Mahn- oder Klageverfahren.
Zur Einschätzung der Erfolgsaussichten unserer Inkassotätigkeit holen wir noch vor Einleitung der ersten Maßnahme eine sog. Bonitätsauskunft über Ihren Frachtenschuldner ein.
Fällt die Auskunft positiv aus, leiten wir die Inkassomaßnahmen unverzüglich ein. Aufgrund der positiven Schuldnerauskunft ist eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben, Ihre Frachtenforderung kurzfristig zu realisieren.
Im Falle einer negativen Bonitätsauskunft leiten wir Inkassomaßnahmen nur nach Rücksprache mit Ihnen ein, da hier ein größeres Ausfallrisiko besteht. Nichts desto trotz können auch in diesen Fällen Inkassomaßnahmen sinnvoll und aussichtsreich sein.
Anfallende Rechtsanwaltsgebühren berechnen wir ausschließlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Unsere spezialisierten Inkassoleistungen erbringen wir vom anwaltlichen Mahnschreiben bis zur Zwangsvollstreckung aus einer Hand. Erfolgsprovisionen stellen wir nicht in Rechnung.
Wir sind daher nicht nur günstiger, sondern vor allem schneller und professioneller als jedes Inkassobüro.
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Tel.: +49 (0)331 730 87 91
Fax: +49 (0)331 730 87 92
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